Stimm- und Rederecht des Governors in der Assembly
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- Records (The Assembly - Astor 1.0)
- Dumitru Șefului
Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 1.144 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rube John Silbermann.
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Mr. Speaker,
andere Staatsparlamente diskutieren das Thema auch immer wieder.
In Astoria State hat der Governor ein Vetorecht gegen von der Assembly beschlossene Gesetze. Die aktive Beteiligung des Governors führt zudem zu Verwirrung betreffend der legislativen Befugnisse und Aufgaben des Governors. Meiner Meinung nach wäre es ein interessanter Ansatz wenn wir es so halten würden wie es in Laurentiana gerade diskutiert wird: Der Governor erhält Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht in der Assembly.
Bei einer kleinen Assembly oder geringer Abstimmungsbeteiligung führt das Stimmrecht für den Governor beispielsweise Hearings für Staatsbedienstete völlig ad absurdum. Bevor ich aber einen entsprechenden Entwurf erarbeite und einbringe würde ich mir gerne die Meinung der Assembly dazu einholen. -
Mr. Speaker,
ich schließe mich der Position und den Argumenten des Gouverneurs an.
Als Ergänzung könnte ich mir jedoch die Ausnahmeregelung vorstellen, dass dem Gouverneur in dem Fall eine Stimme in der Assembly zukommen sollte, wenn bis - sagen wir - 24 Stunden vor Ablauf der Abstimmungsfrist in einer Abstimmung über einen Gesetzesantrag der Administration keine Stimme abgegeben wurde. Das sozusagen als "Notfallmodus" für den Fall, dass auf Grund der demographischen Situation die Assembly sonst keine oder jedenfalls keine aktiven Mitglieder mehr hat. Gerade in einer solchen Situation sollte die Möglichkeit, Gesetze zu beschließen, nicht völlig zum Erliegen kommen.
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Mr. Speaker,
ich finde den Einwand von Commoner Cassady sehr interessant. Zwar sollte generell der Speaker, der ja die Abstimmungen eröffnet, auch abstimmen können, sollte er das aber wieso auch immer nicht tun wäre das eine heikle Situation, die so wenigstens etwas entschärft werden könnten.
Gibt es gegen einen solchen Vorstoß prinzipiell irgendwelche Einwände? -
Honorable Members!
Generell finde ich die Idee des Gouverneurs an sich gut, über die Umsetzung muss man sich eben Gedanken machen, wie z.B. Ms. Cassady
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Mr. Speaker,
genau deshalb habe ich diesen Weg gewählt, anstatt gleich einen fertigen Antrag einzubringen. Ich möchte zuerst möglichst viele Meinungen einholen, da dies ja doch eine schwerwiegende Veränderung darstellen würde und diese gut vorbereitet sein will.
Ich fasse eben zusammen, was derzeit sinnig erscheint:
Der Governor erhält in der Assembly Antrags- und Rederecht, nicht jedoch das Stimmrecht. Ausnahme: Bei Entwürfen, die die Administration (oder der Governor) eingebracht hat (oder bei allen Entwürfen) erhält der Governor Stimmrecht, sollte 24 Stunden vor Ende der Abstimmungsfrist niemand seine Stimme abgegeben haben.
Das Stimmrecht erhält der Governor unter keinen Umständen bei Abstimmungen über die Besetzung von Posten, egal ob Senat (hier stimmt er ja im Prinzip schon durch die Nominierung), Speaker of the Assembly oder Ministerposten in Astoria State.Wäre das so denn konsensfähig?
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Mr. Speaker,
der Vorschlag des Governor mit den entsprechenden Ergänzungen von Commoner Cassady würde meine Zustimmung finden.
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Mr. Speaker,
genau deshalb habe ich diesen Weg gewählt, anstatt gleich einen fertigen Antrag einzubringen. Ich möchte zuerst möglichst viele Meinungen einholen, da dies ja doch eine schwerwiegende Veränderung darstellen würde und diese gut vorbereitet sein will.
Ich denke eher Sie wollten erstmal die Rednerliste umgehen
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Das nun nicht unbedingt. Aber wenn bereits im Voraus abzusehen ist, dass ein Großteil der Commoners zustimmen wird, kann die Rednerliste schnell geschlossen werden. Das beschleunigt letztlich die Arbeit der Assembly doch enorm.
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Mr. Speaker,
honorable Commoners,gemeinsam mit meinem Beraterstab habe ich den folgenden Entwurf bearbeitet:
Fallen Ihnen an diesem Entwurf noch erhebliche Mängel auf? Andernfalls würde ich ihn zeitnah regulär in die Assembly einbringen.
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Mr. Speaker,
honorable Commoners,
gibt es an dem von mir entwickelten Entwurf denn wirklich essentielle Probleme? So ganz bin ich mir mit der Formulierung nicht sicher.
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Mr. Speaker, Mr. Governor,
wie wäre es mit folgendem Vorschlag:
Sec. 4 Legislative Proceedings
(1) Gesetzesvorlagen können von jedem Mitglied des Staatsparlamentes eingebracht werden.
(2) Zu einem Beschluss ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
(3) Zum Beschluss eines Gesetzes, durch welches der Wortlaut dieser Verfassung geändert oder ergänzt wird, ist die Mehrheit der Mitglieder des Staatsparlamentes erforderlich.
(4) Die Stimme des Gouverneurs entfaltet nur Wirkung, sofern ohne sie eine Stimmengleichheit besteht.Edit: Hoppa, da hab ich doch die Begründung wegrationalisert.
So würde der Gouverneur weiterhin sich an allen Debatten und Abstimmungen beteiligen können. Seiner Rolle als Oberhaupt des Staates und der Exekutive des Staates würde Rechnung getragen werden, indem die Stimme des Gouverneurs nicht von Gewicht ist, solange sich eine Mehrheit in der Assembly findet. Diese Mehrheit kann der Gouverneur dann nicht durch seine Stimme in den Patt zwingen. Wenn aber die Assembly zu einer Mehreit für oder gegen einen Vorschlag unfähig ist, droht ein legislativer Stillstand, den der Gouverneur dann durch seine Stimme auflösen kann, dies wird seiner Rolle als "Staatsvater" dann durchaus gerecht. -
Mr. Speaker,
honorable Commoners,Der Vorschlag von Commoner Marani findet meine Zustimmung. Ich werde einen entsprechenden Antrag im Laufe des Tages einbringen.
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Mr. Speaker,
ich halte die vorgeschlagene Formulierung für sehr schwammig. Zum Einen ist nirgendwo geregelt, dass der Gouverneur Mitglied der Assemby ist - es ist geregelt, dass jeder Bürger dort Mitglied ist, egal, ob er ein Amt inne hat oder nicht. Wenn überhaupt, dann dürfte es heißen: "Die Stimme des Mitglieds, welches das Amt des Gouverneurs ausübt...". Und zum Anderen: "Die Stimme des Gouverneurs entfaltet nur Wirkung, sofern ohne sie eine Stimmengleichheit besteht.", das heißt, dass der Gouverneurs trotzdem immer mitstimmt. Wo aber ist definiert, was eine "Stimmengleichheit" ist, also wann die Stimme des Gouverneurs mitzuzählen ist?
Ganz davon abgesehen, dass ich es ablehne, dem Gouverneur, der schon durch sein Vetorecht genügend Einfluß ausüben kann, stets das Zünglein an der Waage zuzusprechen. Es ist kein demokratischer Prozess, wenn der Gouverneur als Oberhaupt der Exekutive die Legislative maßgebend mitgestaltet, wenn es ansonsten keine Mehrheit gibt. Und es ist meines Erachtens eine vollkommene Abkehr vom ursprünglichen Gedanken, der zu dieser Diskussion hier geführt hat. Entweder der Governor ist nicht Mitglied der Assembly, hat aber Rede- und Antragsrecht, oder er bleibt Mitglied. Irgendwas dazwischen ist weder Fisch noch Fleisch, sondern einfach nur Ballast.
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Mr. Speaker,
Ganz davon abgesehen, dass ich es ablehne, dem Gouverneur, der schon durch sein Vetorecht genügend Einfluß ausüben kann, stets das Zünglein an der Waage zuzusprechen. Es ist kein demokratischer Prozess, wenn der Gouverneur als Oberhaupt der Exekutive die Legislative maßgebend mitgestaltet, wenn es ansonsten keine Mehrheit gibt. Und es ist meines Erachtens eine vollkommene Abkehr vom ursprünglichen Gedanken, der zu dieser Diskussion hier geführt hat. Entweder der Governor ist nicht Mitglied der Assembly, hat aber Rede- und Antragsrecht, oder er bleibt Mitglied. Irgendwas dazwischen ist weder Fisch noch Fleisch, sondern einfach nur Ballast.
Mr. Speaker,
hier muss ich Commoner Bracewell vollständig zustimmen und wünsche ebenso, dass solche Regelungen die dem Gouverneur auf irgendeine Weise doch Stimmrecht verleiht gestrichen wird.
Entweder wird eine Mehrheit der Mitglieder erreicht oder der Antrag ist eben nicht angenommen. Punkt! -
Mr. Speaker,
wenn der Staat nun nur einen Bürger hat, ist der automatisch Gouverneur. Soll dann die Gesetzgebung völlig zum Erliegen kommen? Hat der Staat nur 3 Bürger, können diese sich stets gegenseitig blockieren. Ist das etwa im Sinne des Staates?
Eine alternative Formulierung wäre etwa diese:
Sec. 4 Legislative Proceedings
(1) Gesetzesvorlagen können von jedem Mitglied des Staatsparlamentes eingebracht werden.
(2) Zu einem Beschluss ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
(3) Zum Beschluss eines Gesetzes, durch welches der Wortlaut dieser Verfassung geändert oder ergänzt wird, ist die Mehrheit der Mitglieder des Staatsparlamentes erforderlich.
(4) Der Governor verfügt in der Assembly nur dann über Stimmrecht, wenn an einer Abstimmung nicht mehr als zwei andere Commoner teilnehmen.So wäre ein Unentschieden von 2-2 etwa möglich. Aber eine 1-1-Situation wäre vermieden.
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(4) Der Governor verfügt in der Assembly nur dann über Stimmrecht, wenn an einer Abstimmung nicht mehr als zwei andere Commoner teilnehmen.Mr. Speaker,
das ist wieder etwas schwammig - wann weiß man wann ein Commoner abstimmt?
Man müsste ja dann ne extra Abstimmungszeit für den Gouverneur einführen, die nach der regulären Abstimmungszeit der Commoner angehängt wird (wenn eben ein Patt besteht), wenn nur zwei Commoner abgestimmt haben. Bürokratismus pur - perfekt für Astoria StateVon mir aus bekommt der Gouverneur Stimmrecht, wenn er einziges Mitglied der Assembly ist. Anderseits gab es bereits schon Parlamente, die die Beschlussfähigkeit seiner selbst davon abhängig gemacht hat, ob es mehr als ein Mitglied hat.
Und wenn die drei letzten Bürger sich gegenseitig blockieren, dann muss man eine andere Lösung finden: hier wäre wohl ein Vermittlung vom Gouverneur zwischen den beiden Commoner angebracht, so kann man Politik auch machen. -
Mr. Speaker,
eigentlich geht das ganz unbürokratisch: Der Governor gibt sein Abstimmverhalten zu Protokoll, nehmen mehr als zwei andere Commoner an der Abstimmung teil verliert die Stimme einfach ihre Wirkung.
Eine Alternativlösung wäre vielleicht, in die Verfassung aufzunehmen, dass der Governor generell zwar kein Stimmrecht hat, die Assembly aber in ihrer Geschäftsordnung Ausnahmen einräumen kann (beispielsweise in der Form, dass der Governor dann abstimmungsberechtigt ist wenn er einziges Mitglied der Assembly ist oder wenn ohne seine Stimme ein Patt entsteht oder oder oder).
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