H.R. 2013-056: Prohibition of Intoxicants and Alcohol Prevention Bill
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- [Debate]
- Marc Peterson
- Geschlossen
- Erledigt
Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 1.638 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Claire Gerard.
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Mr. Speaker,
Die Vereinigten Staaten von Astor befinden sich zur Zeit noch in der glücklichen Lage kein akutes Problem mit Rauschmittelkonsum zu haben. Damit dies aber auch in Zukunft so bleibt habe ich dieses Gesetz ausgearbeitet. Es ist weitaus einfacher eine solche Thematik anzugehen bevor die Situation sich zuspitzt. Es wird mit dieser Regelung ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Drogenpolitik der Vereinigten Staaten gesetzt. Gerade in diesem Bereich sind voneinander abweichende Regelungen in den Bundesstaaten nicht sinnvoll, da im speziellen der organisierte Drogenhandel nicht nur ein nationales, sondern vielmehr ein internationales Problem darstellt. Nebst repressiven Massnahmen wird auch der Prävention und der Heilung von Süchtigen ein wichtiger Stellenwert eingeräumt. Auf die Kriminalisierung blosser Konsumenten wurde daher bewusst verzichtet und es werden für die Betroffenen kostenlose Entzugsprogramme geschaffen.
Auch der übermässige Alkoholkonsum stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Gesellschaft dar. Speziell Junge Mitbürger aber auch tendenziell eher einsame ältere Leute sind besonders durch übermässigen Alkoholkonsum gefährdet. Es ist deshalb ein Gebot der Stunde hier griffige und verbindliche Regelungen aufzustellen. Im Berufsleben, aber auch vor allem im Strassenverkehr sind täglich Opfer des Alkohols zu beklagen. Das Werbeverbot schränkt den Reiz des Alkohols im speziellen für Jugendliche ein. Es werden verbindliche Regelungen zur Abgabe von Alkoholika und die entsprechenden Sanktionen bei Verstössen aufgestellt. Durch präventive Massnahmen wird die Attraktivität des übermässigen Alkoholkonsums weiter reduziert. Der Konsum von Alkohol als Genussmittel wird nicht generell verboten, jedoch werden die nötigen Leitplanken für einen verantwortungsvollen Umgang gesetzt und im speziellen das Rauschtrinken als schädliche Handlung gegen Körper und Geist im Rahmen dieser Regelung bekämpft.
Aus diesen Gründen empfehle ich ihnen, honorable Members of the Congress, diese Bill zur Annahme.
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Madam President,
dieser Gesetzentwurf schießt mehrere Meilen über die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Bundes hinaus.
Was der Bund per Gesetz regeln kann, ist die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln in die bzw. aus den Vereinigten Staaten, den Anbau, die Herstellung und den Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zwecke der Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten, den Transport von Betäubungsmitteln über die Grenzen der Einzelstaaten hinweg, den Anbau, die Herstellung und den Erwerb von Betäubungsmitteln in einem Staat zum Zwecke ihrer Verbringung in einen anderen Staat usw. - mehr aber auch nicht.
In dieser Form ist das Gesetz grob verfassungswidrig und entsprechend nicht zustimmungsfähig.
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Mr. Speaker,
Senator Stackhouse,Ich muss Ihnen energisch widersprechen! Wer, wenn nicht der Bund unter Einbezug der Bundesstaaten, sollte denn für eine derart wichtige Aufgabe von nicht nur nationaler, sondern internationaler Tragweite zuständig sein?
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Madam President,
ich empfehle dem ehrenwerten Congressman aus Assentia einmal die Lektüre unserer Bundesverfassung, namentlich Art. VI, Sec. 5. Dort findet er in SSec. 1 die Zuständigkeiten des Bundes penibel aufgelistet, und in SSec. 2 nochmals die Klarstellung, dass für alle anderen Aufgaben ausschließlich die Staaten zuständig sind.
Ich harre gespannt einer Erläuterung, unter welche Zuständigkeit des Bundes der ehrenwerte Congressman geschätzte drei Viertel seines Gesetzentwurfes subsumieren will.
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Mr Speaker,
ich muss der ehrenwerten Senatorin für Laurentiana zustimmen. Wir können die Ein- und Ausfuhr von Suchtmitteln aus dem Ausland oder zwischen den Bundesstaaten in Ausübung der Handelskompetenz des Bundes regeln, den Verkauf von Alkohol und anderen Suchtmitteln in den Staaten zu verbieten oder einzuschränken, steht uns auf diesem Wege nicht zu, allenfalls könnten wir einen Straftatbestand in das Strafrecht aufnehmen, wobei selbst das dann wieder in einer Grauzone wäre.
Die vom Congressman Assentia angeführte Begründung entbehrt jeder Grundlage, denn nur weil eine Angelegenheit nicht nur einen Bundesstaat betrifft, heißt das noch lange nicht, dass der Bund für diese zuständig wäre. -
Madam President,
zur Überlegung des ehrenwerten Congressman aus New Alcantara,
" ... allenfalls könnten wir einen Straftatbestand in das Strafrecht aufnehmen, wobei selbst das dann wieder in einer Grauzone wäre",
kann ich klar sagen, dass auch das für den Kongress keine Grau- sondern eine Schwarzzone wäre - eine verbotene Zone.
Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz über das Strafrecht, das heißt: Über den Schutz der Bürger vor Beeinträchtigungen ihres Lebens, ihrer körperlichen Unversehrtheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung, ihrer Freiheit, ihres Eigentums usw. durch Ein- und Übergriffe ihrer Mitbürger.
Der Bund hat hingegen nicht die Kompetenz, beliebig alles zu regeln, was er regeln will, indem er ganz einfach hergeht und Zuwiderhandlungen gegen seine Regelungen unter Strafe stellt, weil er glaubt, damit bewege er sich auf dem Gebiet des Strafrechts. Denkt man diese Strategie einmal zu Ende, merkt man schnell, dass es in der Tat so gut wie kein Thema gäbe, dass der Bund nicht über den "Umweg" des Strafrechts regeln könnte.
Beschränkungen oder Verbote des Verkehrs mit Betäubungsmitteln sind materiell etwa dem Gesundheits- und Arzneimittelwesen zuzuordnen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Jugendschutz, oder teilweise auch dem Handel innerhalb eines Staates. Alles Dinge, die zu regeln die Verfassung dem Bund klar untersagt, und in die er auch nicht eindringen darf, indem er seine Bestimmungen als Bestandteil des allgemeinen Strafrechts deklariert.
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Mr. Speaker,
ich schließe mich der Senatorin für Laurentiana an.
Die enumerated powers der Verfassung sind ein altes Thema und immer wieder gab es Versuche, diese auszuweiten. Manche Strategien - wie zum Beispiel die Vertretungsgesetzgebung - wären ein Thema, was der Kongress vernünftig diskutieren könnte. Der Versuch des Gentleman aus Assentia ist allerdings auf diese Weise nicht möglich. Ich würde dem Antragsteller daher raten, seinen Antrag zurückzuziehen und stattdessen in der NGC eine staatenübergreifende Lösung zu finden versuchen.
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Mr. Speaker,
Ich bezweifle keines Falls die juristische Kompetenz der Senatoren Stackhouse und Gerard, sowie des Congressman Clark, jedoch halte ich weiterhin daran fest, dass diese Angelegenheit in die Kompetenz des Bundes gehört.
Im von Senator Stackhouse angesprochenen Artikel ist auch der folgende Absatz zu finden: "- alles Weitere, das von der Natur der Sache her Angelegenheit des Bundes ist, sowie alles, das geeignet und notwendig ist, um die aufgeführten Kompetenzen wirksam ausüben zu können."
Für mich steht ohne Zweifel fest, dass gerade dieses grenz übergreifende Thema von der Natur der Sache her Angelegenheit des Bundes ist. Es ist weder zweckmässig noch effizient derlei Entscheidungen in die Kompetenz der Staaten zu delegieren. Es gibt Bereiche in denen es zweifellos Sinn macht diese durch die Bundesstaaten regeln zu lassen, es gibt Bereiche wo dies möglich ist, es gibt Bereich wo dies nicht sinnvoll ist und es gibt Bereiche wo dies nicht erlaubt ist. Es macht keinen Sinn solches durch die Bundesstaaten regeln zu lassen, da wir ansonsten einen verheerenden Wildwuchs an unterschiedlichsten Regelungen bekommen und die Durchsetzbarkeit in weiten Teilen verunmöglicht.
Ich möchte hier in Erinnerung rufen dass die US Constitution in vielen Bereichen bewusst offen formuliert ist und dies keinen Grund darstellt warum sich der Kongress hier um seine Verantwortung drücken sollte.
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Mr. Speaker,
ich möchte einige Fragen an den Antragsteller stellen. Wäre es nicht sinnvoll, wenn wir in Astor ein einheitliches Schulsystem hätten, damit Schulabschlüsse auch astorweit vergleichbar sind? Wäre es nicht sinnvoll, wenn wir in Astor ein einheitliches Waffenrecht hätten, da Waffen ja auch durchaus bundesstaatenübergreifend gehandelt und benutzt werden können? Wäre es nicht sinnvoll, das Zivilrecht zentral von Astoria City aus zu entwerfen, damit kein Wildwuchs entsteht und es bei Umzügen nicht zu Problemen kommt?
Ich hoffe, der Antragssteller merkt, worauf ich hinaus möchte. Mit der von ihm vorgebrachten Argumentation werden die enumerated powers quasi ins unendliche ausgeweitet. Dies ist allerdings nicht im Sinne der Verfassung, sondern könnte aus meiner Sicht nur durch eine noch zu schaffende Vertretungsgesetzgebung zu erreichen.
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Mr Speaker,
ich kann der ehrenwerten Senatorin für Serena nur beipflichten.
Der Begriff "von der Natur der Sache" bezieht sich auf Kompetenzen, die der Bund ausübt, weil seine Institutionen, wie zum Beispiel der Kongress betroffen sind. Er könnte so zum Beispiel das Mitführen von Rauschmitteln in Gebäuden des Kongresses, oder der Administration verbieten.
Geeignet und notwendig zur Durchführung einer solchen Vorschrift wäre dann beispielsweise die Einrichtung einer Kongresspolizei. -
Mr. Speaker,
Ich kann nachvollziehen worauf Senatorin Gerard hinaus möchte, frage mich aber inwiefern die Vereinigten Staaten überhaupt noch eine Existenzberechtigung haben, wenn die Verfassung derart ausgelegt wird.
Statt dieser unsäglichen Paragraphenreiterei sollte man doch eher den gesunden Menschenverstand walten lassen. Es ist realistisch betrachtet schlicht nicht möglich einer nicht nur nationalen, sondern internationalen Problematik auf Ebene der Bundesstaaten entgegenzutreten.
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Mr Speaker,
in wie weit die Vorschriften der Verfassung über die Kompetenzen des Bundes Sinn machen oder nicht, ist nicht Gegenstand der Debatte. Allerdings ist klar, dass die Verfassung dem Bund wichtige Aufgaben überträgt, über die wir nicht hinausgehen können, ohne die Verfassung zu ergänzen oder sie zu übertreten, was unzulässig wäre. -
Madam President,
läuft das Gesetz nicht ohnehin einem in Freeland gültigem Gesetz entgegen?
Weiterhin kann ich einmal mehr sagen, dass die Argumentation der Senatorin für Laurentiana mich einmal mehr überzeugt hat.
Ich werde dem Entwurf daher nicht zustimmen. -
läuft das Gesetz nicht ohnehin einem in Freeland gültigem Gesetz entgegen?
Mr. Speaker,
der Senator für New Alcantara hat natürlich recht. Allerdings würde - wenn dieser Entwurf tatsächlich entgegen der verfassungsrechtlichen Praxis Rechtsstatus erhielte - Bundesrecht Staatenrecht brechen, sodass die Gesetzgebung in Freeland nichtig werden würde.
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Mr. Speaker,
Senator McQueen dieses Gesetz würde einer Regelung in Astoria State entgegenlaufen, wobei ich mir dessen sehr wohl bewusst bin. Wir dürften uns aber wenigstens darin einig sein, dass Bundesrecht stets über dem Recht der Bundesstaaten steht.
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Mr. Speaker,
den Grundsatz "Bundesrecht bricht Staatenrecht" stellt hier niemand in Frage. Doch ist dies nicht Thema dieser Debatte.
Da der Antragsteller aber an seinem Antrag festhalten wird, kann ich bereits jetzt sagen, dass ich diesem nicht zustimmen kann. Nach meiner Einschätzung dürfte der Antrag daher bereits im Senat scheitern.
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Madam President,
auch ich kann und werde einem Gesetz, das sich selbst widerspricht (Auch Alkohol führt beispielsweise eine Veränderung der Bewusstseinswahrnehmung herbei) nicht zustimmen.
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Madam President,
ich empfinde das "Verfassungsabenteuer", in welches der ehrenwerte Congressman aus Assentia sich und die Vereinigten Staaten offenbar stürzen will, als mehr als grotesk.
"Von der Natur der Sache her Angelegenheit des Bundes" sind z. B. die Hoheitszeichen und sonstigen Symbole der Vereinigten Staaten, der Sitz des Kongresses, der Bundesregierung und der Bundesgerichte, die Rechtsverhältnisse und Besoldung der Bundesbeamten, vom Kongress oder dem Präsidenten verliehene oder vergebene Orden, Auszeichnungen, Preise, Stipendien etc. - solche Sachen eben.
Dass der eine oder andere der Meinung ist, eine bestimmte Angelegenheit könnte sinnvoller oder besser durch den Bund geregelt werden, als durch die Staaten, macht sie aber keineswegs zu einer "von der Natur der Sache her Angelegenheit des Bundes" - übrigens völlig gleichgültig, ob die Einschätzung der Sinn- und Zweckhaftig einer Zuständig des Bundes sachlich zutreffend ist, oder nicht.
Und Bundesrecht bricht Staatenrecht immer, aber auch nur dann, wenn der Bund das entsprechende Recht in Ausübung seiner verfassungsmäßigen Gesetzgebungszuständigkeiten gesetzt hat. Ein Federal Education Act etwa bräche kein Schul-, Hochschul- oder sonst mit dem Erziehungswesen eines Staates befasstes Gesetz, da es für dieses schlicht keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gibt. Es wäre ganz simpel nichtig.
Genau wie das vorliegende Gesetz nichtig wäre, jedenfalls hinsichtlich sämtlicher seiner Regelungen, die nichts mit dem Handel zwischen den Vereinigten Staaten und dem Ausland, oder zwischen den Staaten zu tun haben.
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Mr. Speaker,
Senator Powell hat das Gesetz offensichtlich nur überflogen. Das Gesetz regelt auch den Umgang mit Alkohol. Ein vollständiges Verbot erachte ich hier aber nicht als zwingend, da Alkohol primär ein Genussmittel ist. Es gilt jedoch schädliche Auswüchse zu bekämpfen und ein hohes Niveau der Therapiequalität sicher zustellen.
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