Peterson v. Astoria City

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 4.559 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Donald Saltzman.


  • United States District Court for Astoria State
    ________________________________



    In dem angestrebten Verfahren


    Peterson
    vs.
    Municipality of Astoria City


    ergeht folgender


    BESCHLUSS


    1. Gemäß Consitution of Courts Act, Art. II, Sec. 5 übernimmt die Ehrenwerte Richterin Meyers den Vorsitz über das Verfahren.


    2. Beide Verfahrensseiten werden dazu aufgerufen eine Stellungnahme vor dem Bezirksgericht abzugeben, ob - und wenn ja mit welchem Ergebnis, sie sich gemäß Consitution of Courts Act, Art. III, Sec. 2 vor Klageerhebung über die Klageumstände mit dem festen Willen zur Einigung ausgetauscht haben.

    3. Über den Beginn einer Hauptverhandlung entscheidet das Gericht nach den Stellungnahmen beider Seiten.



    Greenville, 01.09.2012



    Federal Judge of the United States

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

    Einmal editiert, zuletzt von Arjun Narayan ()

  • Your Honor,
    persönliche Aussprachen fanden am 08. und 15. August statt. Die Stadt lehnte einen Vergleich ab. Dabei berief sie sich im Wesentlichen auf den Umstand, dass die Parkgebühr einzig und allein die Pflicht der Stadt begründe, Parkplätze eben gegen diese Gebühr zur Verfügung zu stellen. Weitere Verpflichtungen wurden abgelehnt. Ebenso wie die in der Klage genannten Zahlungen.

  • Vielen Dank, Mr. Peterson.
    Ich darf nun die Vertreter der Municipality of Astoria City um ihre Stellungnahme bitten.

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png


  • United States District Court for Astoria State
    ________________________________



    Das Gericht vertagt sich vom 10.09.2012 bis zum 21.09.2012 aufgrund der anstehenden Gerichtsferien.



    Greenville, 07.09.2012



    Federal Judge of the United States

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png


  • United States District Court for Astoria State
    ________________________________



    Die Beklagte hat sich innerhalb der Frist nicht dazu geäußert, ob sie mit dem Festen Willen einer außergerichtlichen Einigung das Gespräch mit dem Kläger gesucht habe.
    Nach Aussage des Klägers habe es zwei Gespräche gegeben, in denen die Beklagte eine außergerichtliche Einigung abgelehnt habe.
    Aufgrund der mangelnden Aussage der Beklagten ist davon auszugehen, dass die Aussage des Klägers in dieser Form stimmig ist.


    In dem angestrebten Verfahren


    Peterson
    vs.
    Municipality of Astoria City


    ergeht daher folgender


    BESCHLUSS



    1. Gemäß Consitution of Courts Act, Art. III, Sec. 4, SSec. 3 erklärt sich der United States District Court for Astoria State als in dieser Sache für zuständig.


    2. Der Termin für den Beginn der Hauptverhandlung wird auf den 24.10.2012 festgelegt.


    3. Kläger und Beklagte haben sich an besagtem Termin bei Gericht einzufinden. Zuerst obliegt dem Kläger die Prozessführung; anschließend übernimmt der Beklagte die Prozessführung.





    Greenville, 20.10.2012



    Federal Judge of the United States

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

  • Ladies and Gentlemen,


    ich eröffne hiermit die Hauptverhandlung in der Sache Peterson vs. Municipality of Astoria City.


    Mr. Peterson, bitte tragen Sie Ihre Klage dem Gericht vor und beginnen Sie dann mit der Befragung Ihrer Zeugen oder der Vorlage Ihrer Beweise.

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

  • Handlung

    Herbert setzt sich in einer freien halben Stunden in den Gerichtssaal und beobachtet interessiert den Fortgang des Verfahrens unter der Leitung seiner werten Kollegin.

    dunnsig.png


    United States Federal Judge


    trophyImage-11.png


    Former Associate Justice of the United States Supreme Court
    Former Criminal Court Justice

  • Mr. Peterson, ich fordere Sie auf sich binnen drei Tage vor diesem Gericht zu erklären. Andernfalls werde ich Sie wegen Missachtung des Gerichts belangen.

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

  • Your Honor,
    ich danke Ihnen dafür, dass sie diesen in der Boulevardpresse als "Taubenkackefall" anhören.


    Als erstes bringe ich diese Parkscheine als Quittungen für die entrichteten Parkgebühren ein.
    Die Parkscheine umfassen einen Zeitraum vom 1. Juni bis zum 20. August. Einige Tage in dem Zeitraum fehlen leider.
    Ich beantrage, die ganze Sammlung in Form dieses Orders als Beweisstück A einzubringen.


    Wie in der Klageschrift aufgeführt, war mein Auto nahezu jeden Tag mit Taubenkot übersäht.
    Ich wies die Stadt am 11.06. schriftlich darauf hin und ersuchte um eine Erstattung der Reinigungskosten.
    Die Reinigungen waren notwendig, da Taubenkot den Lack angreift.


    Die Antwort auf dieses Schreiben erfolgte brieflich am 20.06.
    Sie fiel abweisend in allen Punkten aus. Ich zitiere den wesentlichen Teil:


      Die Parkgebühr wird erhoben, um Parkfläche zur Verfügung zu stellen.
      Die Stadt bietet nur die Möglichkeit zum Parken gegen Gebühr.
      Die Stadt garantiert ja auch keine Bereitstellung von Parkkapazitäten für jedes Kraftfahrzeug.


      [...]


      Tauben und andere Tiere in der Stadt sind freilebende Tiere der freien Natur,
      die nicht unter Kontrolle oder Aufsicht der Stadt stehen.


      Das Taubenproblem ist bekannt und die Stadt tut bereits, was sie kann.
      Durch bauliche Mittel wie Stacheldrähte, um ein Niedersetzen zu verhindern.


      Die Entstehung der Kosten tut uns sehr leid.
      Die Stadt kann aber weder die Parkgebühren, noch die Reinigungskosten übernehmen.
      Suchen Sie doch nach anderen Parkmöglichkeiten, evtl. in einem städtischen oder privaten Parkhaus.


      [...]


      Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.


    Auf entsprechende wiederholende Schreiben meinerseits, in der Hoffnung des den Stein höhlenden steten Tropfens, erfolgte am 04. und am 25. Juli stets die gleiche Antwort ... maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. Ich beantrage, diese als Beweisstücke B zuzulassen, nur als ein Beweisstück, denn sie sind im Wortlaut identisch, nur im Datum nicht.


    Die Stadt war freundlich, das ist sie stets. Aber die Probleme werden nicht gelöst.
    Ich finde, der letzte Satz sagt viel aus.



    Der Vertreter der Stadt wird hoffentlich bald auftauchen.
    Es wäre schön, zu diesen Schreiben endlich mal eine Personifikation zu sehen.


    Es geht auch nicht um Prestige oder eine Entscheidung mit Strahlkraft. Ich denke, dass die Stadt nicht genug getan hat, um mein Eigentum zu schützen.


    Dieses Gericht wird letztlich entscheiden müssen, wofür man bezahlt, wenn man Parkgebühren leistet.
    Es wird auch entscheiden, wie weit die öffentliche Hand besser gestellt ist als ein privater Parkdienstleister.
    Ich denke nicht, dass sie besser gestellt sein sollte, Art. II Sec. 2 Ssec. 1 U.S.C. ist hier einer Erwähnung wert.
    Jeder Private haftet für den Schaden an verwahrten Sachen.
    Die Stadt sollte dies auch tun.

  • Vielen Dank, Mr. Peterson.


    Ich rufe nun die Vertretert der Beklagten auf, sich zu melden und mit der Vernehmung von Zeugen zu beginnen oder Beweise vorzulegen.

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

  • Den Vertretern der Beklagten wird 48 Stunden Zeit gegeben, auf die Anklage zu erwiedern. Sollte man sich innerhalb der Frist nicht äußern, wird das Gericht nach Sachlage entscheiden.

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

  • Marc hat sich in den für für alle Beteiligten bereitstehenden Service des Court News Letter eingetragen, um über alle Fortgänge in dem Verfahren zeitnah informiert zu sein.

  • Your Honor,


    Sie hatten verbindliche Fristen für die Wortmeldung der Gegenseite festgelegt und im Falle des Verstreichens die Urteilsverkündung angekündigt. Die Frist belief sich auf 48 Stunden. Mittlerweile sind mehr als 8 Wochen vergangen. Durch Ihre Weigerung, meinen Fall zu endlich entscheiden, hege ich große Zweifel an Ihrer Objektivität und Neutralität auf der Richterbank, da vor dem Hintergrund des fehlenden Widerspruches zu meiner Klage die Entscheidung nur in meinem Sinne ausfallen kann. Sie enthalten mir damit mein Recht vor.


    ich beantrage hiermit, dass Sie sich binnen 48 Stunden für befangen erklären, Art. III Sec. 8 Ssec. 3 & Ssec. 1 No. 3 Federal Judiciary Act.

  • Your Honor,


    da Sie dem Antrag nicht stattgegeben haben, setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass ich mich gem. Ch. 1 Art. III Sec. 8 Ssec. 3 No. 2 FJA an Judge Donald Saltzman gewandt habe - unter Beachtung von Ssec. 1 No. 1, nach welcher Judge Deverian von diesem Verfahren ausgeschlossen ist.


  • United States District Court for Astoria State
    ________________________________



    In dem Verfahren


    Peterson
    vs.
    Municipality of Astoria City


    wurde von Seiten des Klägers gem. Ch. 1 Art. III Sec. 8 Ssec. 3 FJA ein Antrag auf Festellung der Befangenheit der ehrenwerten Richtern Virginia Meyers gestellt.


    Ich stelle hiermit die Gültigkeit des Antrags fest.


    Daher ergeht folgender


    BESCHLUSS


    1. Der ehrenwerte Richter Jeremy Deverian ist gem. Ch. 1 Art. III Sec. 8 Ssec. 1 No. 3 FJA von der Prüfung des Antrags ausgeschlossen.


    2. Gem. Ch. 1 Art. III Sec. 8 Ssec. 3 No. 2 FJA übernimmt der ehrenwerte Richter Donald Saltzman die Prüfung des Befangenheitsantrags.


    3. Antragssteller und Antragsgegner haben bis zum 3.03.2013 jeweils ein schriftliches Statement über Annahme oder Ablehnung des Antrags an dieser Stelle abzugeben.


    4. Über den Antrag wird spätestens zum 5.03.2013 entschieden.


    Flint, 27.02.2013



    Federal Judge of the United States

  • Your Honor,


    wegen der Abmeldung der Richterin ziehe ich meinen Antrag auf ihren Ausschluss vorerst zurück. Ich bitte Euer Ehren deranstelle darum, den Vorsitz gemäß den Vertretungsregelungen zu übernehmen und beantrage dies hiermit auch für das Protokoll.


  • United States District Court for Astoria State
    ________________________________



    In dem Verfahren


    Peterson
    vs.
    Municipality of Astoria City


    wurde von Seiten des Klägers gem. Ch. 1 Art. III Sec. 8 Ssec. 3 FJA der Antrag auf Festellung der Befangenheit der ehrenwerten Richtern Virginia Meyers zurückgezogen.


    Daher wird das Befangenheitsverfahren eingestellt.


    Weiter ergeht folgender


    BESCHLUSS


    1. Die Abwesenheit der ehrenwerten Richterin Virginia Meyers wird festgestellt.


    2. Der ehrenwerte Richter Jeremy Deverian ist gem. Ch. 1 Art. III Sec. 8 Ssec. 1 No. 3 FJA von der Übernahme des Vorsitzes ausgeschlossen.


    3. Gem. Ch. 1 Art. III Sec. 9 Ssec. 3 FJA übernimmt der ehrenwerte Richter Donald Saltzman vertretungsweise den Vorsitz.



    Flint, 28.02.2013



    Federal Judge of the United States


  • United States District Court for Astoria State
    ________________________________



    In dem Verfahren


    Peterson
    vs.
    Municipality of Astoria City


    über den Antrag, zu entscheiden ob dem Kläger die Reinigungskosten des auf einem öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplatz der Beklagten abgestellten Fahrzeugs sowie die Parkgebühren für die Nutzung des Parkplatzes von Seiten der Beklagten zu erstatten und eine "Frustrationszulage" zu zahlen sind


    hat der United States District Court of Astoria State unter Vorsitz des ehrenwerten Richters Donald Saltzman


    auf Grundlage der Klage vom 21.08.2012 sowie der mündlichen Verhandlung zwischen dem 24.10.2012 und dem 2.03.2013 entschieden:


    Die Beklagte hat dem Kläger die Parkgebühren in Höhe von 10.000 A$ sowie die Reinigungsgebühren in Höhe von 10.000 A$ zu erstatten. Die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 A$ wird abgelehnt. Damit entsteht eine Gesamtverpflichtung der Beklagten von 20.000 A$ dem Kläger gegenüber.


    Gegen das Urteil steht das Rechtsmittel der Berufung beim Federal Court of Appeal of the Eastern Circuit gem. Ch. III, Art. 1, Sec. 1, Ssec. 1 in Verbindung mit Ch. III, Art. 1, Sec. 2, Ssec, 1 offen und ist innerhalb von sieben Tagen einzureichen.


    So wurde es angeordnet.


    Begründung


    I
    1. Der Kläger parkte sein Fahrzeug in der Innenstadt von Astoria City. Der Parkplatz unterliegt der städtischen Parkordnung und wird von der AStadt mit einer Gebühr von 12,00 A$ pro Stunde zur Verfügung gestellt.
    2. Der Kläger befuhr seit ca. drei Monaten mit seinen Pkw gegen 08:30 Uhr einen der parkplätze und verließ ihn gegen 18:30 Uhr.
    3. Er zahlte die entsprechenden Gebühren im Voraus und ohne jeden Makel des Verzuges.
    4. Der Kläger fand bei der Rückkehr zu seinem Fahrzeug gegne 18:30 Uhr dieses von Taubenkot übersäht und zwar nahezu jeden Tag für ca. 3 Monate.
    5. Taubenkot greift den Lack und damit seine Integrität und Schutzwirkung für das Kfz an.
    6. Der Kläger wies die Stadt wiederholt auf das Taubenproblem hin mit der Forderung nach Erstattung der Reinigungskosten.
    7. Die Erstattung entsprechender Reinigungskosten für den Pkw lehnte die Stadt wiederholt ab.


    II
    1. Der Kläger argumentiert rechtlich wie folgt:
    a) Die Stadt ist Eigentümer aller öffentlichen Parkflächen. Dies wird dadurch untermauert, dass sie für die Nutzung dieser Parkflächen Gebühren erhebt.
    b) Wer eine Gebühr für eine verwahrte Sache erhebt, übernimmt auch die Verantwortung für die verwahrte Sache.
    c) Wer die die Verantwortung für eine Sache übernimmt, hat diese vor jeder schädlichen Einwirkung zu bewahren.
    d) Die Stadt Astoria City ist dieser Aufgabe nicht nachgekommen.
    e) Die Gebühr wurde ohne Gegenleistung erhoben, der Pkw erlitt durch das Unterlassen der Stadt Schaden.
    2. Der Kläger unternahm Versuche zur außergerichtlichen Einigung, die nicht angenommen wurde.


    III
    1. Die Beklagte äußert sich in der mündlichen Verhandlung weder zu dem Sachverhalt, noch zur Ablehnung einer außergerichtlichen Einigung oder ihrem Rechtsverständnis.
    2. In einem Schreiben (Beweisstück B) argumentiert die Beklagte wie folgt:
    a) Die Parkgebühr wird erhoben, um Parkfläche zur Verfügung zu stellen.
    b) Tauben und andere Tiere in der Stadt sind freilebende Tiere der freien Natur, die nicht unter Kontrolle oder Aufsicht der Stadt stehen.


    VI
    1. Das Gericht betrachtet die Pargebühr als Servicegebühr jener Person, die den Service in Anspruch nimmt, (im Folgenden als Nutzer bezeichniet) an jene Person, die den Service anbietet (im Folgenden als Anbieter bezeichnet). Hierdurch entsteht eine Verpflichtung des Anbieters, dass der Service in vollem Umfang geleistet wird. Da der entsprechende Service von Seiten des Anbieters nicht weiter definiert wird, kann der Nutzer davon ausgehen, dass er während der Nutzung des Services seine Sache in die Verwahrung des Anbieters gibt und damit die Sorge um die Sache an den Anbieter übergeht. Das Gericht folgt hierbei der Argumentation des Klägers.
    2. Die Beklagte als Anbieter gibt hierbei an, dass ihr das Taubenproblem bekannt sei, alles ihrer Macht stehende tue, um das Problem zu lösen, ihre Möglichkeiten aber begrenzt seien, da die Tauben von der Stadt nicht zu kontrollieren sind. Die Stadt könnte allerdings an den entsprechenden Orten auf die Tauben und ihre Gefahr für die Sachen hinweisen. Inwieweit dies geschehen ist, bleibt allerdings offen.
    3. Da der Service von Seiten Beklagten nicht erfüllt wurde, ist entsprechend die Servicegebühr zu erstatten.
    4. Da die Beklagte die Sache in Verwahrung genommen hat ohne den Kläger als Nutzer aktiv auf mögliche Gefahren hinzuweisen, sind die Reinigungskosten zu übernehmen.
    5. Für die Zahlung einer "Frustrationsaufwendung" fehlt die rechtliche Grundlage; diese kann auch nicht als juristisches Argument miteinbezogen werden und ist daher abzulehnen.




    Flint, 3.03.2013



    Federal Judge of the United States

  • U.S. Courts

    Hat das Label Second District (AS): hinzugefügt
  • U.S. Courts

    Hat den Titel des Themas von „Peterson v. Municipality of Astoria City“ zu „Peterson v. Astoria City“ geändert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!